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   BSG, 15.12.2020 - B 9 V 46/20 B   

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BSG, 15.12.2020 - B 9 V 46/20 B (https://dejure.org/2020,47486)
BSG, Entscheidung vom 15.12.2020 - B 9 V 46/20 B (https://dejure.org/2020,47486)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - B 9 V 46/20 B (https://dejure.org/2020,47486)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Hörschadens wegen einer chronischen Mittelohrentzündung als Schädigungsfolge während einer Internierung; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Rüge einer Gehörsverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 ; SGG § 62
    Anerkennung eines Hörschadens wegen einer chronischen Mittelohrentzündung als Schädigungsfolge während einer Internierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 05.02.2015 - B 13 R 372/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Beweisantrag im Rahmen eines

    Auszug aus BSG, 15.12.2020 - B 9 V 46/20 B
    Ein - wie hier - in der Berufungsinstanz rechtsanwaltlich vertretener Beteiligter kann nur dann mit der Rüge des Übergehens eines Beweisantrags gehört werden, wenn er diesen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung durch entsprechenden Hinweis zu Protokoll aufrechterhalten hat oder das Gericht den Beweisantrag in seinem Urteil wiedergibt (stRspr; zB BSG Beschluss vom 5.2.2015 - B 13 R 372/14 B - juris RdNr ) .

    Denn nur dann hätte nach Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ein Beweisantrag die Warnfunktion dahingehend erfüllt, dass ein Beteiligter die Sachaufklärungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG ) noch nicht als erfüllt ansieht ( BSG Beschluss vom 5.2.2015, aaO) .

  • BSG, 01.07.2019 - B 9 SB 19/19 B

    Herabsetzung des Grades der Behinderung

    Auszug aus BSG, 15.12.2020 - B 9 V 46/20 B
    Der Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör verpflichtet das Prozessgericht grundsätzlich nicht, die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte vorher mit den Beteiligten zu erörtern (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 1.7.2019 - B 9 SB 19/19 B - juris RdNr 6 mwN) .

    Art. 103 Abs. 1 GG gebietet vielmehr lediglich dann einen Hinweis, wenn das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter nach dem Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 1.7.2019 - B 9 SB 19/19 B - juris RdNr 6; Senatsbeschluss vom 16.3.2016 - B 9 V 6/15 R - juris RdNr 26) .

  • BSG, 11.09.2019 - B 9 SB 50/19 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 15.12.2020 - B 9 V 46/20 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren und bis zuletzt aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (zum Ganzen s Senatsbeschluss vom 11.9.2019 - B 9 SB 50/19 B - juris RdNr 6 mwN) .

    Wird ein Rechtsstreit - wie vorliegend - ohne mündliche Verhandlung entschieden, tritt an die Stelle des Schlusses der mündlichen Verhandlung der Zeitpunkt der Zustimmung zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung gemäß § 124 Abs. 2 SGG (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 11.9.2019 - B 9 SB 50/19 B - juris RdNr 7; Senatsbeschluss vom 1.9.1999 - B 9 V 42/99 B - SozR 3-1500 § 124 Nr. 3 S 4 f; BSG Beschluss vom 7.2.2017 - B 13 R 379/16 B - juris RdNr 7) .

  • BSG, 16.03.2016 - B 9 V 6/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Antrag auf Beschädigtenversorgung - Jahresfrist -

    Auszug aus BSG, 15.12.2020 - B 9 V 46/20 B
    Art. 103 Abs. 1 GG gebietet vielmehr lediglich dann einen Hinweis, wenn das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter nach dem Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 1.7.2019 - B 9 SB 19/19 B - juris RdNr 6; Senatsbeschluss vom 16.3.2016 - B 9 V 6/15 R - juris RdNr 26) .
  • BSG, 21.09.2006 - B 12 KR 24/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 15.12.2020 - B 9 V 46/20 B
    Hierzu hätte sie unter Bezugnahme auf den Gang des Gerichtsverfahrens und das Vorbringen der Beteiligten sowie unter Hervorhebung von Äußerungen des Berufungsgerichts darlegen müssen, dass die Entscheidung des LSG nach dem bisherigen Sach- und Streitstand von keiner Seite als möglich vorausgesehen werden konnte (vgl Senatsbeschluss vom 20.2.2019 - B 9 SB 67/18 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 12.3.2019 - B 13 R 273/17 B - juris RdNr 26; BSG Beschluss vom 21.9.2006 - B 12 KR 24/06 B - juris RdNr 9) .
  • BSG, 01.09.1999 - B 9 V 42/99 B

    Erledigung des Beweisantrags nach Einverständnis zur Entscheidung ohne mündliche

    Auszug aus BSG, 15.12.2020 - B 9 V 46/20 B
    Wird ein Rechtsstreit - wie vorliegend - ohne mündliche Verhandlung entschieden, tritt an die Stelle des Schlusses der mündlichen Verhandlung der Zeitpunkt der Zustimmung zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung gemäß § 124 Abs. 2 SGG (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 11.9.2019 - B 9 SB 50/19 B - juris RdNr 7; Senatsbeschluss vom 1.9.1999 - B 9 V 42/99 B - SozR 3-1500 § 124 Nr. 3 S 4 f; BSG Beschluss vom 7.2.2017 - B 13 R 379/16 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 18.06.2018 - B 9 V 1/18 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 15.12.2020 - B 9 V 46/20 B
    Es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 18.6.2018 - B 9 V 1/18 B - juris RdNr 22; Senatsbeschluss vom 24.8.2017 - B 9 SB 44/17 B - juris RdNr 8 ) .
  • BSG, 22.03.2018 - B 9 SB 78/17 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung

    Auszug aus BSG, 15.12.2020 - B 9 V 46/20 B
    Im Übrigen sind die Tatsachengerichte nicht verpflichtet, auf die Stellung von Beweisanträgen hinzuwirken (Senatsbeschluss vom 22.3.2018 - B 9 SB 78/17 B - juris RdNr 17) .
  • BSG, 20.02.2019 - B 9 SB 67/18 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung

    Auszug aus BSG, 15.12.2020 - B 9 V 46/20 B
    Hierzu hätte sie unter Bezugnahme auf den Gang des Gerichtsverfahrens und das Vorbringen der Beteiligten sowie unter Hervorhebung von Äußerungen des Berufungsgerichts darlegen müssen, dass die Entscheidung des LSG nach dem bisherigen Sach- und Streitstand von keiner Seite als möglich vorausgesehen werden konnte (vgl Senatsbeschluss vom 20.2.2019 - B 9 SB 67/18 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 12.3.2019 - B 13 R 273/17 B - juris RdNr 26; BSG Beschluss vom 21.9.2006 - B 12 KR 24/06 B - juris RdNr 9) .
  • BSG, 25.02.2016 - B 9 V 69/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BSG, 15.12.2020 - B 9 V 46/20 B
    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 27.8.2018 - B 9 SB 19/18 B - juris RdNr 7; Senatsbeschluss vom 26.1.2017 - B 9 V 72/16 B - juris RdNr 8; Senatsbeschluss vom 25.2.2016 - B 9 V 69/15 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 12.03.2019 - B 13 R 273/17 B

    Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - gerügter

  • BSG, 24.08.2017 - B 9 SB 44/17 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Verfahrensrüge; Verletzung rechtlichen

  • BSG, 26.01.2017 - B 9 V 72/16 B

    Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz ; Gewährleistung

  • BSG, 27.08.2018 - B 9 SB 19/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 26.03.2019 - B 9 V 51/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • BSG, 07.02.2017 - B 13 R 379/16 B

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Verfahrensrüge; Verständliche

  • BSG, 26.10.2023 - B 9 V 34/22 B
    Damit hat es zugleich eine dem bisherigen Verlauf des Verfahrens widersprechende Beweiswürdigung vorgenommen, die dem Verfahren ohne vorherigen Hinweis eine unvorhersehbare Wende gegeben hat (vgl BSG Beschluss vom 5.6.2023 - B 5 R 26/23 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 15.12.2020 - B 9 V 46/20 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 26.3.2020 - B 3 P 14/19 B - SozR 4-1500 § 62 Nr. 22 RdNr 6 ff; BSG Beschluss vom 3.2.2010 - B 6 KA 45/09 B - juris RdNr 7; BSG Urteil vom 12.12.1990 - 11 RAr 137/89 - SozR 3-4100 § 103 Nr. 4 S 23 f = juris RdNr 14) .
  • BSG, 08.12.2022 - B 8 SO 66/21 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Von einer Überraschungsentscheidung kann aber nur ausgegangen werden, wenn sich das Gericht ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; vgl zB BSG vom 15.12.2020 - B 9 V 46/20 B - RdNr 6; BVerfG vom 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - BVerfGK 19, 377 - RdNr 18, jeweils mwN) .

    Dass bei der Geltendmachung von Unterkunftsbedarfen eine rechtlich wirksame Mietzahlungsverpflichtung vorliegen muss, die indiziell zB durch nachgewiesene Mietzahlungen nachgewiesen werden kann, liegt auf der Hand und ist wenig überraschend; ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter hätte damit nach dem bisherigen Prozessverlauf rechnen können (vgl zB BSG vom 15.12.2020 - B 9 V 46/20 B - RdNr 6; BVerfG vom 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - BVerfGK 19, 377 - RdNr 18, jeweils mwN) .

  • BSG, 04.11.2021 - B 9 SB 76/20 B

    Feststellung eines höheren Grades der Behinderung; Verfahrensrüge im

    Von einer Überraschungsentscheidung kann nur ausgegangen werden, wenn sich das Gericht ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 15.12.2020 - B 9 V 46/20 B - juris RdNr 6; BVerfG Beschluss vom 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - BVerfGK 19, 377 - juris RdNr 18 jeweils mwN) .
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